Hallo Joachim, natürlich ab 30% Gleichstellung,habe ich vergessen zu erwähnen, aber besser isses schon man hat einen Ausweis, gerade wenns um Kündigungen geht,denn so einfach ist es nicht jemand zu kündigen,der einen SB-Ausweis hat. Liebe Grüße Leon 08
Bitte überwertet den Kündigungsschutz nicht zu sehr. Ich habe es einige Male erlebt, dass trotz Kündigungsschutz seitens des AG gekündigt wurde und das Versorgungsamt die Zustimmung erteilte. Es ist immer eine Sache der Darstellung, dass plötzlich die Kündigung des Mitarbeiters erforderlich ist. Betriebsbedingte Gründe lassen sich immer vorschieben, und wenn man als Arbeitnehmer merkt, dass man nur noch "geduldet" ist, macht das Arbeiten auch keinen Spaß mehr. Dann wird es lediglich nur noch eine Sache des Geldes bzw. der Höhe der Abfindung.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Waltraud am 25 Feb, 2012 14:52 28.
Hallo Waltraud, du hast ja recht,man kann nicht immer damit rechnen,das der die SB beachtung findet,aber es kommt auch drauf an bei welchen Arbeitgeber man beschäftigt ist,ein kleiner Betrieb mit vielleicht 50 Mitarbeitern handelt dann sicher anders,als einer der 500 oder mehr Beschäftigte hat,die müssen ja dann auch ihre SB-Quote erfüllen. Liebe Grüße Leon 08
Hallo Waltraud eine betriebsbedingte Kündigung muss im Zweifel vom Arbeitgeber auch nachgewiesen wird. Wer sich so natürlich leicht abspeißen lässt hat selber schuld. Ist die Auftragslage zum Zeitpunkt gut ist es für einen Arbeitgeber auch nicht so einfach betriebsbedingt zu kündigen.
_______________ Gottlos glücklich - ein erfülltes Leben braucht keinen Glauben
Hallo Waltraud und Bagheera, „Dringende betriebliche Gründe” sind für eine betriebsbedingte Kündigung eine notwendige Voraussetzung. Hinzu kommt aber noch die „Sozialauswahl”. Stehen mehrere Arbeitnehmer für eine Kündigung zur Auswahl, so muß die Auswahl nach sozialen Gründen stattfinden. Bei einer Sozialauswahl haben Schwerbehinderte einen guten Stellung. Der Arbeitsgeber muß auch nachweisen, daß es keinen anderen geeigneten Arbeitsplatz in seinem Betrieb gibt. Wird der gesamte Betrieb stillgelegt, so nützt auch die Sozialauswahl nichts. Bei einer geplanten Teilstillegung werden gerne im Vorfeld Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt „behalten oder kündigen” umgesetzt. Liebe Grüße Joachim
_______________multa cadunt inter calicem supremaque labra (Marcus Porcius Cato Censorius) ‘Zwischen Becher und Mund geht vieles zugrund’
Hallo Joachim, es ist immer eine Sache der Darstellung und mit einem guten Anwalt und bei guter Formulierung ist alles möglich. Eine Sozialauswahl lässt sich auch immer so darstellen, dass sie gerade passend ist. Wer möchte nach einer derartigen Auseinandersetzung einem Schwerbehinderten noch zumuten, in dem Betrieb weiter zu arbeiten? Wie gesagt, ich habe es mehrfach erlebt, dass Kollegen von mir trotz Kündigungschutz gekündigt wurden bzw. man sich mit ihm "geeinigt" hat mit Hilfe des Versorgungsamtes.
Hallo Waltraud, Zitat: Original von Waltraud ...und wenn man als Arbeitnehmer merkt, dass man nur noch "geduldet" ist, macht das Arbeiten auch keinen Spaß mehr. Dann wird es lediglich nur noch eine Sache des Geldes bzw. der Höhe der Abfindung. ja - solche Fälle gibt es leider auch. In meinem Bekanntenkreis kenne ich einen solchen Fall, wo z.T. sogar versucht wurde, durch Mobbing und ähnl. Methoden den Arbeitnehmer letztendlich dazu zu bringen, das Handtuch zu werfen (dann braucht der Arbeitgeber noch nicht einmal auf Zustimmung vom Versorgungsamt zu hoffen...) Allerdings glaube ich auch nicht, dass so etwas der Regelfall ist, und dass der Kündigungsschutz schon noch "einen gewissen Wert hat" .
_______________Gruß OLE
Hallo Waltraud und Ole, Wer einen Kündigungsschutz umgehen will, der schafft es auch, wenn er wirtschaftlich der Stärkere ist. Ist erst einmal ein Arbeitsverhältnis zerrüttet, so ist es keiner Seite zumutbar, weiterhin zusammen zu arbeiten. Ein Vorliegen von einem und mehrerer folgender Punkte verringert die Gefahr einer Umgehung des Kündigungsschutzes:öffentlicher Dienst mit Personalrat Vorhandensein eines Betriebsrates Vorhandensein einer Schwerbehindertenvertretung große Betriebsgröße keine selbstständigen TeilfirmenLiebe Grüße Joachim
Hi, habe vorhin meine Unterlagen sortiert und da waren auch Sachen wegen meiner GDB dabei und da fiel mir ein, dass doch noch einige hier einen beantragt hatten oder auch höher wollten. Habe die Mitglieder mal rausgesucht: @Waltraud: hast du Glück gehabt und deine 50 bekommen? würde mich sehr freuen und @KoshFlow, du wolltest versuchen 80 mit G + aG + B zu bekommen, hat es geklappt? @Leon08, wurde bei dir jetzt was entschieden? wäre ja wirklich toll, wenn du auch einen hohen Prozentsatz bekommst. Hoffe es ist ok, dass ich direkt anspreche, hoffe es schreiben auch "Neue" die einen Ausweiß beantragt haben, wieviel sie haben, ob es auch Schwierigkeiten gab usw. Ich selber habe ja mit einmal Widerspruch 50 bekommen, die muss ich März 2013 wieder verlängern lassen. Liebe Grüße
Hallo Peoples, ich habe auf Anhieb 80 GDB und Kennzeichen G bekommen greetz hannes
Hallo Zusammen, Ich habe auf Anhieb ohne jegliche Probleme einen Gdb von 100 Prozent bekommen mit den Merkzeichen G....aG....und dem Buchstaben B...... Sonnige Grüsse Steffanie
Hallo Hannes, Zitat: Original von HannesK … ich habe auf Anhieb 80 GDB und Kennzeichen G bekommen … Zitat: Original von HannesK … ich bin extra geflogen, fliege momentan aber sowieso 2-3 mal die woche beruflich. … Toll, Hannes, wie Du das schaffst, trotzt einem GdB/MdE 80 noch beruflich voll tätig zu sein. Werden Dir da nicht die zwei bis drei Flüge pro Woche zu anstrengend? Zum Fliegen habe ich zwei Fragen:Bekommst Du Hilfestellung beim Betreten und Verlassen des Flugzeuges wegen Deiner Gehbehinderung? Wie verträgst Du den niedrigen Luftdruck in der Fahrgastkabine mit Deiner Lunge?Liebe Grüße Joachim
Hallo HannesK, hallo Jo@chim, ich hänge mich mal an diese Nachfrage von Jo@chim einfach noch dran, weil es thematisch passt... Zitat: Original von Jo@chim ... Zitat: Original von HannesK ...ich habe auf Anhieb 80 GDB und Kennzeichen G bekommen... Zitat: Original von HannesK ...ich bin extra geflogen, fliege momentan aber sowieso 2-3 mal die woche beruflich... Toll, Hannes, wie Du das schaffst, trotzt einem GdB/MdE 80 noch beruflich voll tätig zu sein. Werden Dir da nicht die zwei bis drei Flüge pro Woche zu anstrengend? Zum Fliegen habe ich zwei Fragen:Bekommst Du Hilfestellung beim Betreten und Verlassen des Flugzeuges wegen Deiner Gehbehinderung? Wie verträgst Du den niedrigen Luftdruck in der Fahrgastkabine mit Deiner Lunge?... Eigentlich hatte ich ja bis jetzt geglaubt, dass ich, obwohl glücklicherweise nicht betroffen, die groben Hintergünde und Voraussetzungen für die Erlangung der untersch. Grade der Behinderung verstanden hatte und dass ich auch bezüglich der Merkzeichen/Merkmale halbwegs verstanden hatte, was diese zu bedeuten haben und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Beim Merkzeichen G => "erhebliche Gehbehinderung" finde ich z.B. auf Infoseiten im Netz Hinweise wie: "...diese Voraussetzung liegt vor, wenn der Behinderte ortsübliche Wegstrecken nicht zu Fuß zurücklegen kann. Zitat: Original von HannesK Ich habe innerhalb von 9 monaten mit sport und anthroposophischen mitteln 15 kg von den 25 zugenommenen wieder verloren. versuche nun 3 mal die woche zu joggen, gehe außerdem ins fitness-center, spiele ab und an fußball und verzichte auf zucker, weißmehl und möglichst auch auf kohlehydrate. viele grüße, hannes Ich weiß nicht genau, welche "ortsüblichen" Wegstrecken beim Joggen und Fußballspielen zurückzulegen sind - allerdings hatte ich gedacht, dass Jemand, der diese Sportarten betreibt, eigentlich eher nicht gehbehindert ist! HannesK, habe ich bei deinem Posting zu Deinen sportlichen Aktivitäten etwas missverstanden? ...oder betreibst Du eine spezielle Art von Jogging und Fußball für gehbehinderte Menschen? .
Hallo Enola, ich habe es nicht so einfach,wie es hier beschrieben wird,trotz meiner vielen Erkrankungen habe ich nur 60% und mußte wegen der 80% klagen,diese Klage läuft immer noch ,hatte schon ein paar Gutachten,wenn was neues gibt berichte ich natürlich weiter. Liebe Grüße Leon 08
Hi Enola, ich habe seinerzeit für den Herzschittmacher und Rückenprobleme 40% bekommen. Jetzt aufgrund der Sarkoidose habe ich noch keinen Verschlimmerungsantrag gestellt. Das werde ich noch machen. lg Manuela
Cheerz peoples, für alle, die wieder mal wissen möchten, was G überhaupt bedeutet: G Das Merkzeichen G bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich, dass Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Dies bedeutet, dass die Gehfähigkeit in etwa der eines einseitig Unterschenkelamputierten entsprechen muß. Diese Voraussetzungen können auch bei entsprechend schweren inneren Leiden (z. B. Herzleiden, Lungenfunktionseinschränkung) sowie hirnorganischen Anfällen oder schweren Störungen der Orientierungsfähigkeit (durch Seh-, Hör- oder geistige Behinderung) vorliegen. Bei Antragstellung hatte ich enorme Gesundheitsprobleme vor allem pneumologischer und neurologischer Art, außerdem starke Gelenkschmerzen, die das Gehen erheblich beeinträchtigten. Meine Lungenfunktion war schwerst gestört und durch die Neurosarkoidose hatte ich ständig Lähmungserscheinungen. Und daher habe ich das Kennzeichen G bekommen, was ja oft auch durch innere Leiden vergeben wird. Damals war ich noch nicht bei meiner jetzigen Medikation und es ging mir um Klassen schlechter. Joachim, das Fliegen macht mir nichts mehr aus, habe immer Nicotiana oder auch Tabaccum Globuli dabei falls es mal eng wird mit der Luft. Meine Lungenfunktion ist wieder fast normal und ich bekomme gut Luft. Bin gerade eben wieder geflogen und alles war super. Mich fühlt mein Beruf aus und tut mir gut, ich kann mir die Zeit ganz gut selbst einteilen, tanke regelmäßig bei Wellness-Wochenenden wieder auf. Ole, der Sport tut mir sehr gut und gibt mir eher Kraft, Und falls Du dachtest, ich bin einer mit dem Krückstock, da hast Du falsche Vorstellungen So viel zu Euren Fragen, Greetz, Hannes
Änderungen in den für die Eintragungen maßgebenden Verhältnissen sind der ausstellenden Behörde unverzüglich mitzuteilen. Nach Aufforderung ist der Ausweis, der Eigentum der ausstellenden Behörde bleibt, zum Zwecke der Berichtigung oder Einziehung vorzulegen. Die mißbräuchliche Verwendung ist strafbar. Hallo Hannes, Zitat: Original von HannesK … Bei Antragstellung hatte ich enorme Gesundheitsprobleme vor allem pneumologischer und neurologischer Art, außerdem starke Gelenkschmerzen, die das Gehen erheblich beeinträchtigten. Meine Lungenfunktion war schwerst gestört und durch die Neurosarkoidose hatte ich ständig Lähmungserscheinungen. Und daher habe ich das Kennzeichen G bekommen, was ja oft auch durch innere Leiden vergeben wird. Damals war ich noch nicht bei meiner jetzigen Medikation und es ging mir um Klassen schlechter. … Hast Du, Hannes, auch den Text auf Deinem Schwerbehindertenausweis gelesen, daß Du wesentliche Veränderungen der ausstellenden Behörde unverzüglich anzeigen muß. Sollte bei Dir die deutliche Verbesserung wirklich eingetreten sein, so wäre die ausstellende Behörde verpflichtet Deinen Schwerbehindertenausweis einzuziehen. Die Unterlassung der Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und damit strafbar. Liebe Grüße Joachim
Hallo, ich glaube manchmal zerbrecht ihr Euch zu sehr den Kopf über Dinge, die Euch nichts angehen. Man hat das Gefühl, dass Ihr Hannes hier bloßstellen wollt. Was soll denn diese ganze Ausfragerei? Als ob ihr immer seine Angaben überprüfen wollt und daran zweifelt. Das geht schon sehr ins Persönliche, was Ihr hier fragt und spekuliert. Es wird schon seine Richtigkeit haben, was Hannes macht und tut. Und nur er allein ist für sein Leben verantwortlich. So zurück zum Thema: Auch ich habe, obwohl ich nicht gehbehindert bin, sofort 50% und Kennzeichen G (wegen Gelenkschmerzen, Herzrhythmusstörungen und Lungenfunktionseinschränkungen bekommen) Das ist also keine Seltenheit. Gruß Ladyaero
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von ladyaero am 21 Mar, 2012 21:08 34.
Hallo zusammen, Zitat: Original von Enola ...habe ja mit einmal Widerspruch 50 bekommen, die muss ich März 2013 wieder verlängern lassen. ist es grundsätzlich so, dass man immer wieder neu beantragen/verlängern muss, bzw. unterliegt die Zuteilung eines GdB einer ständigen Kontrolle??? .
Hallo Ole, Zitat: Original von OLE … ist es grundsätzlich so, dass man immer wieder neu beantragen/verlängern muss, bzw. unterliegt die Zuteilung eines GdB einer ständigen Kontrolle??? … Schwerbehindertenausweise werden in der Regel mit einer Befristung von maximal fünf Jahren vom Monat der Ausstellung an ausgestellt. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden. Mein Schwerbehindertenausweis wurde als Erstantrag auf vier Jahre befristet. Danach muß ich die Schwerbehinderung erneut nachweisen. Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung des Grad um +/- 10 (also Verbesserung oder Verschlechterung). Wer einen höheren Grad der Behinderung oder ein zusätzliches Merkmal vor Ablauf haben möchte, muß einen Verschlechterungssantrag stellen. Beim Verschlechterungssantrag kann es jedoch passieren, daß man zwar einen höheren Grad erhält, aber dafür das besonders vorteilhaften Merkmal "aG" aberkannt bekommt. Nach meiner ersten Infliximab-Infusion werden ich versuchen, einen Verschlechterungssantrag zu stellen und das Merkmal "Rf" zu bekommen. Liebe Grüße Joachim
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Jo@chim am 21 Mar, 2012 22:18 50.
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