Guten Morgen, "hab GdB 50 befristet. Die Nachprüfung hat jetzt ergeben,das sich nichts wesentliches geändert hätte und der GdBbis auf weiteres bestehen bleibt, dies aber kein Bescheid darstellt.Im Schwerbehindertenausweis steht aber jetzt "unbefristet" " mich verwirrt daran, dass anscheinend kein Datum angegeben ist, bis wann der GdB befristet ist? Eine Befristung ist ja immer mit konkreten Angaben verbunden. Wenn der Ausweis "unbefristet" aussagt und der Bescheid kein Fristende angibt, würde ich in Ruhe abwarten, ob sich das Versorgungsamt irgendwann bei Dir meldet. Merkwürdig ist das Ganze schon! LG liesbeth
Ich habe eine chronische Sarkoidose mit Einschränkung der Lunge, eine Fibrose und seit neustem Knochensarkoidose die bei mir Schmerzen verursacht und mich in der Bewegung einschränkt. Dazu kommt noch Asthma. Ich habe einen Gdb von 30 und habe einen Änderungsantrag gestellt, natürlich ohne Erfolg. Die Fibrose wurde gar nicht erst berücksichtigt und die Knochenmarkveränderung würden erst ab einem Gdb von 10 berücksichtigt werden. Und da ich ja schon 30 habe, könne man das nicht höher bewerten. So unterschiedlich bewerten die einzelnen Versorgungsämter. Ich werde jetzt zusammen mit der Vdk Einspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen. Ob das was bringt werden wir ja sehen.
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