Nehm alles zurück!!!
_______________Gruß! Sarko
Hallo, hier mal ein kurzer Zwischenstand bei meiner eingereichten Klage zwecks Erhöhung der Prozenete meines Schwerbehindertenausweises, hatte Termin beim Gutachter in einer Lungenfachklinik,sie haben mehrere Untersuchungen gemacht,Lufu,Gehtest,Thorax-Rö., Nun da ich ja noch andere Erkrankungen habe ( MS,Tortcollis-Schiefhals,Bluthochdruck,Bandscheibenschaden operiert mit Rüchfall,2x Schulter OP,totale Thyreoidektomie,Borreliose,Herzrythmusstörungen,Hypoparathyreoidismus,na ich höre mal auf aufzuzählen,jedenfalls will der Gutachter auf Grund der vielen Erkrankungen 100 % Schwerbehinderung beantragen,er meinte auch eine volle EU-Rente wäre angebracht,aber ich habe ja schon Teilrente und ich möchte noch ein bißchen arbeiten,solange es halt geht,wenns was neues gibt dann melde ich mich wieder Viele Grüße Leon 08
Hallo Leon, ich drück dir die Daumen, dass alles zu deinem Gunsten entschieden wird. Du bist ja ganz schön vorbelastet, du hättest lieber aufzählen sollen was du nicht hast;=) Drück dir die Daumen. LG Silke
Hallo Leon, Herzlichen Glückwunsch zum günstigen Gutachten für Dich. Hoffentlich bekommst Du auch das Merkmal "aG" (außerordentlich Gehbehindert). Dieses Merkmal hat die am besten verwertbaren Nachteilsausgleiche. Wer mindestens GdB/MdE 80 alleine durch Herz- und/oder Lungenfunktionsbeeinträchtigungen zusammen bringt, kann das Merkmal "aG" bekommen. Zitat: Original von Leon 08 … auch eine volle EU-Rente wäre angebracht,aber ich habe ja schon Teilrente und ich möchte noch ein bißchen arbeiten, … Schwerbehindertenausweis und EU-Rente sind zwei getrennte Verwaltungsvorgänge. Du kannst ja mit Deinen Antrag auf volle EU-Rente noch warten. Wer es sich leisten kann, sollte zuerst einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen und nach der Bewilligung den Antrag auf EU-Rente. Das Rentenrecht enthält Bestimmungen, daß schwerbehinderte Antragsteller Vorteile haben. weniger als 3 Stunden am Tag arbeitsfähig: volle EU-Rente 3 - 6 Stunden am Tag arbeitsfähig: halbe EU-Rente 6 und mehr Stunden am Tag arbeitsfähig: keine EU-RenteLiebe Grüße Joachim
_______________multa cadunt inter calicem supremaque labra (Marcus Porcius Cato Censorius) ‘Zwischen Becher und Mund geht vieles zugrund’
Hallo, ich hatte auch erst die Schwerbehinderung beantragt, eher zufällig, da ich eigentlich dachte, ich könnte weiter arbeiten gehen. Als ich dann die Rente beantragen musste, half mir es auch weiter das ich eine Kopie meines Ausweises mit 50 Grad mitschicken konnte. In der Hinsicht kann ich Jo@chim nur Recht geben, die Chancen stehen dann etwas besser, die Erwerbsminderungsrente zubekommen. Gruß
Hallo Silke, danke fürs Daumen drücken und die lieben Grüße,kanns gut gebrauchen Liebe Grüße Leon 08
Hallo, für alle die wohl mehrere Infekte haben und Antrag auf Schwerbehinderung stellen wollen, kann es vielleicht eine Hilfe sein, die Immunglobuline beim Blutbild mitbestimmen zu lassen. Sollten die nämlich zu niedrig sein, dann könnte das mit einfließen: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.16.htm ganz nach unten scrollen (Immundefekte) Viele Grüße Willma
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Willma am 26 Oct, 2011 14:30 21.
Hallo, Bei mir wurden im Bescheid zur Feststellung der Schwerbehinderung folgende Funktionsbeeinträchtigungen anerkannt:Sarkoidose Lungenfunktionseinschränkung Schlafapnoe-Syndrom Refluxkrankheit der Speiseröhre BluthochdruckNicht anerkannt wurden: Adipositas permagnaSehminderungAllergieLiebe Grüße Joachim
Moin, bei mir ist es auch noch immer ein Kampf mit den Behörden. Ich hab 24/7 Sauerstoff mit nem minimal Flow von 3L/min und im Peak einen Flow von 6L/min. Sarkoidose der Lunge seit 10 Jahren chronisch. Inzwischen so starke Schmerzen in den muskeln und Gelenken, daß ich kaum mehr aus dem Bett mag. Aber ich seh ja gesund aus.... GdB ist 70% mit dem Merkzeichen G Ich kämpfe stark für mindestens 80% mit den Merkzeichen G , aG und B. Es ist je nach Bundesland und Stadt unterschiedlich. In Schleswig-Holstein war es schon schwer überhaupt 50% zu bekommen, in Sachsen jetzt, wo ich auch grad wieder in der Uniklinik Leipzig liege, geht es schon etwas besser, aber auch da ist es immer eine Frage an welche Sachbearbeiterin man dabei gerät. Zum Glück ist es für mich morgen hier auch ein Thema mit den Ärzten, da die mich ja mal wieder hier behalten haben, weil ich inzwischen durch die Behandlung immer wieder Hypokaliämien erleide. Allen viel Glück und nie entmutigen lassen. Wir sind krank, auch wenn man es uns nicht immer ansieht.
Hallo Kosh Flow, Zitat: Original von Kosh Flow … Ich hab 24/7 Sauerstoff mit nem minimal Flow von 3L/min und im Peak einen Flow von 6L/min. … Leider stellen sich viele Sachbearbeiter in den Versorgungsämter unter einer „Langzeit-Sauerstofftherapie” (LTOT/LOT) noch immer so etwas vor, wie eine Pille schlucken. Man nuckelt morgens mal kurz am Sauerstoff und hat dann für 24 h Ruhe. „Langzeit-Sauerstofftherapie” heißt aber mindestens 16 Stunden am Tag am Schlauch zu hängen. Deine Flußraten sind ja auch nicht mehr ganz klein. 6 l/min schafft kein Demandsystem mehr. Du bist also auch in Deiner Mobilität stark eingeschränkt. Da müßte doch bereits eine „Respiratorische Globalinsuffizienz” vorliegen und damit ein Anspruch auf mindestens GdB/MdE 80. Über die Deutsche SauerstoffLiga LOT e.V. kenne ich etliche Kranke, welche trotz GdB/MdE 100 kein Merkmal „aG” zuerkannt bekommen haben und das sogar im gleichen Bundesland. Liebe Grüße Joachim
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Jo@chim am 04 Dec, 2011 15:37 35.
Die Einschränkung is da, aber naja, erstmal abwarten wie morgen das Gespräch hier in der uniklinik verläuft, meist hilft es ja schon wenn Arztbriefe diesbezüglich gut formuliert sind. Als System hab ich das standart Linde Flüssigsauerstoffsystem mit 1 Mobileinheit und 2 großen Tanks zu Hause. Größere Probleme verursachen jedoch die Hypokaliämien, wenn man morgens ohne kontrolle über die Beinmuskulatur aufwacht und mal dringend muss... *g*...naja, inzwischen hab ich mich damit arrangiert und hab das nötige Equipment gekauft. aG und B sind hier leider schwer zu bekommen, aber ich lass mich da nicht entmutigen.
Hallo, Das Merkmal „aG” gibt es normalweise nur für Oberschenkelamputierte, Querschnittgelähmte und Menschen mit ähnlichen Einschränkungen. Das Merkmal „aG” ist dasjenige Merkmal, welches die meisten Vorteile bietet. Lungen- und Herzkranke können unter bestimmten Umständen auch das Merkmal „aG” erhalten: Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine solche Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden mit schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz sowie Krankheiten der Atmungsorgane mit Einschränkung der Lungenfunktion schweren Grades anzusehen. Quelle: Vergabe von Merkmalen Die Berechtigung ständiger Begleitung liegt oft auch vor, wenn eine außergewöhnliche Gehbehinderung oder Hilflosigkeit (bei Erwachsenen) anzunehmen ist. Quelle: Zusatzmerkmale Liebe Grüße Joachim
Guten Abend, mein Mann ist 34 Jahre alt und seit ca 10 Jahren an sarkoidose erkrannt. Wir hatten letzte Woche erneut einen Arzttermin in einer Lungenfachklinik. Bei meinem Mann ist anhand der Röntgenbilder zuerkennen, dass er sich bereits im Stadium 3 befindet. Zudem ist seine Lunge vernarbt. Der Lungenvolumentest ergab max.49%. Es gibt Tage , an den geht es ihm gut und könnte Bäume ausreissen,an anderen Tagen denke ich er kann nichts mehr. Desweiteren hat der Prof. festgestellt dass, mein Mann zudem auch noch Asthma hat. Er bekam folgendes Medikament verschrieben:********* (Turbohaler 160/4,5). Nun zu meiner Frage: Da mein Mann chronisch krank ist und zudem voll berufstätig ist , könnte er einen Schwerbehindertenausweis beantragen und muss er das seinem Arbeitgeber mitteilen? Da er noch einen Zeitvertrag hat der durchaus verlängert werden soll. Nun hat mein Mann Angst, dass wenn er diesen Ausweis beantragen würde, dieses seinen Arbeitgeber mitteilen müsste und sein Vertrag nicht verlängert wird aufgrund der Behinderung. Mein Mann ist vom Beruf Nc-Anwendungsfachmann. Lieben Dank fürs lesen und eventuelle Antworten. Liebe Grüße
Hallo Andrea ist nicht ganz mein Fachgebiet aber ich vermute mal das Jo@chim euch da mehr erzählen könnte. Dem Arbeitgeber sollte man mitteilen, es gibt wohl auch je nachdem wieviel Prozente man bekommt Sonderurlaub und Kündigungsschutz. Aber wie gesagt, wartet mal noch ab, es kommen bestimmt noch Antworten.
_______________ Gottlos glücklich - ein erfülltes Leben braucht keinen Glauben
Hallo Andrea, Es besteht keine Mitteilungspflicht über eine Schwerbehinderung gegenüber dem Arbeitgeber. Anders sieht es aus, wenn man die aus dem Arbeitsvertrag ergebenen Pflichten nicht mehr erfüllen kann oder eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Eine Bekanntmachung über das Vorliegen einer Schwerbehinderung hat sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer Vorteile. Arbeitgeber müssen eine Pflichtquote von Schwerbehinderten vorweisen. Falls die Quote nicht erfüllt wird, muß eine teure Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Für den Arbeitnehmer bringt die Mitteilung Zusatzurlaub und Kündigungsschutz. Leider beruht auf den besonderen Kündigungsschutz auch eine gewisse Angst der Arbeitgeber, Schwerbehinderte wieder los zu werden. Ferner haben Arbeitgeber Angst vor einem höheren Krankenstand. In jedem Einzelfall muß man daher die Vor- und Nachteile einer Mitteilung abwägen. Die Informierung des Arbeitgebers über die Schwerbehinderung Liebe Grüße Joachim
Hallo Joachim, vielen Dank für deine Antwort. Leider ist zu dem Krankeitsbild nicht sehr viel zu googeln. Als bei meinem Mann vor 10 jahren die Krankheit festgestellt worden ist, war die Medizin noch lange nicht so weit. Damals wollten sie meinen Mann als "Versuchskaninchen" im Krankenhaus festhalten. Der Arzt in der Notaufnahme, musste die Krankheit erst googlen....( Das hat ihm Angst bereitet). Leider ist es sehr schwer, an einem guten Lungenfacharzt der sich mit Sarkoidose auskennt heranzukommen. Mein Mann hatte das Glück, einen Arzt zufinden dessen Frau selbst an dieser Krankheit erkrankt ist. Dieser hat meinem Mann sehr gut geholfen. Im Laufe der Jahre wächst natürlich die Angst wie es weiter geht. Liebe Grüße Andrea
Hallo Andrea, Zitat: Original von Andrea und Sven … Der Arzt in der Notaufnahme, musste die Krankheit erst googlen … Das ist leider das Schicksal von einer seltenen Erkrankung. Stationsärzte sind meistens Berufsanfänger. Wahrscheinlich hatte der Arzt auch nicht Pneumologie als Fachgebiet. Zitat: Original von Andrea und Sven … Im Laufe der Jahre wächst natürlich die Angst wie es weiter geht. … Bei einer Sarkoidose kommt alles vor. Die meisten haben das Glück eines Stillstandes oder sogar einer Rückbildung. Diese sind allerdings seltener in Foren anzutreffen. Liebe Grüße Joachim
Hallo, Wenn man im Berufsleben steht sollte man auf alle Fälle einen Schwerbehindertenausweis beantragen,es gibt nicht nur 5 Tage mehr Urlaub,man hat auch ab 50% Kündigungsschutz und ich denke das ist sehr wichtig heutzutage,also auf alle Fälle beantragen,damit macht man nichts falsch. Liebe Grüße Leon 08
Hallo, Zitat: Original von Leon 08 … hat auch ab 50% Kündigungsschutz … Über die Gleichstellung hat man schon ab GdB/MdE 30 den besonderen Kündigungsschutz. Die Gleichstellung muß bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Vor der Bewilligung werden der Arbeitgeber und die Schwerbehindertenvertretung angehört. Gleichgestellte erhalten keinen Schwerbehindertenausweis und keinen Zusatzurlaub. Für den besonderen Kündigungsschutz, muß die Schwerbehinderung am Tage der Kündigung anerkannt sein. Ist dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung unbekannt, so kann sie auch noch innerhalb von drei Wochen nachgemeldet werden. Schutzrechte für besondere Personengruppen können sich leider auch negativ auswirken. Aus Angst vor Nachteilen wird teilweise ein Neuzugang verweigert. Liebe Grüße Joachim
Es stimmt zwar, dass man bei der Anerkennung der Schwerbehinderung erhöhrten Kündigungsschutz geniest, aber in der REalität bringt dieser Kündigungsschutz meist wenig. Der Arbeitgeber spricht dann eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen aus, und schon geht diese Kündigung durch. Das zuständige Versorgungsamt muss dann seine Zustimmung geben und verweigert diese dann kaum. Es ist dann immer eine Frage der Abfindung, leider.
Powered by Burning Board Lite 1.0.2pl3 © 2001-2007 WoltLab GmbH