Hallo,
Mir ist die Liste der zugelassenen Ausnahmen vom Verordnungsausschluß in die Hände gefallen:
Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie
Calciumverbindungen (mind. 300 mg Calcium-Ion/Dosiereinheit) und Vitamin D (freie oder fixe Kombination)
- nur zeitgleich zur Steroidtherapie bei Erkrankungen, die voraussichtlich einer mindestens sechsmonatigen Steroidtherapie in einer Dosis von wenigstens 7,5 mg Prednisolonäquivalent bedürfen
Kaliumverbindungen als Monopräparate nur zur Behandlung der Hypokaliaemie.
Mistel-Präparate, parenteral, auf Mistellektin normiert, nur in der palliativen Therapie von malignen Tumoren zur Verbesserung der Lebensqualität
Liebe Grüße
Grüße
_______________ multa cadunt inter calicem supremaque labra (Marcus Porcius Cato Censorius)
‘Zwischen Becher und Mund geht vieles zugrund’
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