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LiR LiR ist weiblich   Zeige LiR auf Karte
Forenteam




Dabei seit: 25 Jul, 2011

Betriebliche Eingliederungsmanagement - BEM Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Hallo @ alle,

Gestern haben wir in der Shoutbox über das "Betriebliche Eingliederungsmanagement" - BEM geplaudert.

Wäre froh wenn jemand der dieses genau kennt hier ein paar Worte dazu verfassen könnte.

Lieben Gruss


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LadyinRed

09 Jan, 2013 11:39 47 LiR ist offline Beiträge von LiR suchen Nehmen Sie LiR in Ihre Freundesliste auf
Waltraud Waltraud ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 04 Aug, 2011

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Bei uns in der Firma wird das BEM seit ca. 2 Jahren durchgeführt. MIt
Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres mehr als 30 Krankheitstage haben, wird ein Gespräch geführt (GF, Personalbüro) um festzustellen, ob evtl. irgendwelche Hilfsmittel zur Vermeidung von längeren Ausfallzeiten erforderlich usw.
Da ich jetzt im letzten Jahr mit einer Reha 34 Krankheitstage hatte, wurde ich zu einem GEspräch eingeladen. Nur was will man als Hilfsmittel für die Bewätigung der Sarkoidose einsetzen?
Gibt es einfach nicht.


09 Jan, 2013 20:17 15 Waltraud ist offline Email an Waltraud senden Beiträge von Waltraud suchen Nehmen Sie Waltraud in Ihre Freundesliste auf
fanied fanied ist weiblich   Zeige fanied auf Karte
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Dabei seit: 07 Nov, 2012

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Das BEM habe ich bisher noch nicht persönlich umgesetzt gesehen und ich bin auch nicht vom Fach (und habe auch nicht mitbekommen, worum es ind er Diskussion in der Shoutbox ging...), aber beim Durchlesen des Artikels kamen mir doch gleich ein paar Gedanken, allerdings nicht auf die Sarkoidose bezogen, sondern eher allgemeiner Natur. Und ich bin von Hause aus solchen Maßnahmen gegenüber skeptisch, das ist jetzt also wirklich eine sehr persönliche Meinung Augenzwinkern

Die Maßnahme ist freiwillig, für beide Seiten. Bedeutet für mich:
1.) Arbeitgeberseite:
- die Unternehmen, die es nötig hätten, machen es meist sowieso nicht.
- es könnte seitens der Arbeitgeber ein Instrument werden, einen Arbeitnehmer auf einen unliebsamen Posten zu schieben. Denn Maßnahmen wie "ergonomische Computermaus + Stehpult" können auch ohne solches Verfahren umgesetzt werden. Und solange es um das Volksleiden Rückenschmerzen geht, sehe ich da auch weniger Probleme. Bezüglich des neuen Volksleidens Depression und das moderne Burn-out sieht es schon viel schwieriger aus. Wie will man da angemessen und in beiderseitigem Interesse Ursachenforschung betreiben (inwieweit ist man als Arbeitnehmer bereit, seine Seele offenzulegen?)? Wie will man "geeignete" Maßnahmen festlegen? Ich sehe in diesem speziellen Fall einfach die Gefahr, dass das Ganze - vereinfacht ausgedrückt - darauf hinauslaufen kann "Wenn du deinen Job nicht mehr packst, wenn er dich seelisch so krank machst, dann solltest du dich nach einem anderen umsehen bzw. bekommst intern eine andere (unterfordernde?) Stelle." Die Maßnahme würde also nicht darauf abzielen, den kranken Arbeitnehmer darin zu unterstützen, wieder gesund zu werden und seine alte Stelle erfüllen zu können, sondern ihn elegant auf einen anderen Arbeitsplatz zu schieben (aus betriebsbedingten Gründen, versteht sich). Das ist natürlich worst case-Szenario, aber je nach Personalpolitik durchaus vorstellbar.
2.) Arbeitnehmerseite:
- Wenn ein Angebot, eine Einladung zum Verfahren kommt, hat der Arbeitnehmer zwar offiziell die Freiheit, das abzulehnen. Aber das käme wahrscheinlich nicht sehr gut rüber und zudem bleiben dem Arbeitgeber dann noch weitere arbeitsrechtliche Schritte offen.


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Meine Aussagen basieren auf eigenen Erfahrungen, Erkenntnissen und Recherchen. Sie stellen in keinem Fall einen medizinischen Rat dar.

10 Jan, 2013 11:12 15 fanied ist offline Email an fanied senden Beiträge von fanied suchen Nehmen Sie fanied in Ihre Freundesliste auf
Uhu Uhu ist männlich   Zeige Uhu auf Karte
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Dabei seit: 22 Jan, 2012

Daumen hoch! Betriebliches Eingliederungsmanagement Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Hallo allen Interessierten am Thema " BEM "

In den vergangenen 5 Jahren habe ich Einblick in drei BEM-Verfahren nehmen können. In diesen Fällen habe ich dieses Verfahren als ein faires und soziales Angebot kennengelernt das das Ziel hat, langzeiterkrankte MitarbeiterInnen langsam und schrittweise im Zuge der Genesung wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern.
Hierzu sind in unserem Unternehmen 2 BEM-Beauftragte ernannt worden, die selbst Angestellte des Unternehmens sind und mit dieser Aufgabe vollzeitbeschäftigt.
Grundvoraussetzung ist sicherlich, dass der BEM-Beauftragte vertrauenswürdig ist. Für den kranken Mitarbeiter ist das BEM-Verfahren stets freiwillig; er kann es jederzeit auch wieder abbrechen.
Während des BEM-Verfahrens und der Wiedereingliederung ist der Mitarbeiter weiterhin im Krankenstand. Den Vorschlag zu einer stundenweisen Wiedereingliederung - sobald das möglich erscheint - macht der behandelnde (Haus)arzt in Abstimmung mit dem Patienten. Dieser stimmt sich mit dem Vorgesetzten über die gewünschten Arbeitszeiten ab : Vormittags 2 Stunden oder nachmittags etc.
Schrittweise können die Arbeitszeiten in Abstimmung mit dem Arzt angehoben aber auch wieder verringert werden. Jedenfalls darf das Verfahren den Genesungsprozess nicht beeinträchtigen.
Der BEM-Beauftragte ist "Fall-Manager". Er koordiniert nach einem vertraulichen Erst-Gespräch unter vier Augen mit dem Patienten weitere Gespräche nach Bedarf und Interesse - mit dem Betriebsrat, der Schwerbehindertenvertretung, evtl. dem Betriebsarzt, dem Vorgesetzten .... Auch nimmt er ggfs. Kontakt auf zu den Kostenträgern wie Krankenkasse od. Rentenversicherung. Der behandelnde Arzt bleibt seiner Schweigepflicht natürlich weiterhin verpflichtet. Auch der BEM-Beauftragte unterliegt einer Schweigepflicht.
In vielen Unternehmen erfolgt ein BEM-Angebot bereits bei 6 Wochen Krankenstand innerhalb der letzten 12 Monate. Bei uns vergingen viele Monate Krankenstand incl. Reha bei Lohnfortzahlung bis die BEM-Verfahren eingeleitet wurden. In einem Falle nahm der Mitarbeiter das Gesprächsangebot zunächst nicht, dann aber ein Vierteljahr später an. Gelungen ist die Wiedereingliederung nicht: Ein Fall mündete in eine Vertragsauflösung, ein weiterer Fall in einer Vollverrentung. Der dritte Fall läuft z.Z. noch und es besteht nur eine geringe Chance, dass es gelingt. Mir scheint es jedenfalls dennoch stets einen Versuch wert, wenn auch ein Wille da ist, sich wiedereingliedern zu lassen.
Bei unserer Chronischen Sarkoidose wird BEM nur ich günstigen Fällen gelingen können. Einige von uns arbeiten ja trotz erheblicher Schmerzen und Probleme in Teilzeit. Andere streben nach Verrentung.

Von Mißbrauchfällen durch BEM habe ich bisher ebensowenig gehört wie von Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht. Es ist dennoch nicht auszuschließen, dass es das gibt. Wenn das Vertrauensverhältnis zum Vorgesetzten bzw. zum Unternehmen gestört ist, wird man dort ohnehin nicht glücklich werden. Auf Dauer kranke Mitarbeiter werden zunächst Krankengeld von der KK beziehen, und danach reicht die KK den Patienten an die RV weiter.
Ich wünsche allen die arbeiten wollen, dass sie auch (halbwegs) arbeitsfähig bleiben. Und allen Schwerkranken wünsche ich erträgliche Lebensumstände, denn dafür ist das "Soziale Netz" in Deutschland ja da.
Es grüßt euch herzlich : Der Uhu


10 Jan, 2013 18:06 37 Uhu ist offline Email an Uhu senden Beiträge von Uhu suchen Nehmen Sie Uhu in Ihre Freundesliste auf
 
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