Hallo zusammen,
mit diesem Thread möchte ich ein paar Infos zum Thema "Grad der Behinderung (GdB)" bzw. "Einzel-GdB" sammeln.
Mich interessiert vor allen Dingen die Frage, inwieweit bei Euch bei der Ermittlung des Gesamt-GdB die Sarkoidose generell und dann evtl. zusätzlich noch div. weitere Funktionseinschränkungen als Einzel-GdB in die Beurteilung mit eingeflossen sind.
Im speziellen interessiert mich hier folgende Konstellation:
- Einzel-GdB für die "chron. Sarkoidose" (i.d.R. 30)
und zusätzlich
- Einzel-GdB für eine "Einschränkung der Lungenfunktion"
Gibt es bei Euch vielleicht genau diesen Fall, dass beide genannten Einschränkungen mit einem Einzel-GdB aufgeführt sind?
...wenn ja - welcher Einzel-GdB wurde für die Einschränkung der Lungenfunktion angesetzt?
Hintergrund der Frage: In meinem Fall liegt eine Diffusionsstörung vor (zuletzt ermittelt: Diffusionskapazität TLco 58% des Sollwertes) - in der gutachterlichen Stellungnahme zu meinem Bescheid ist die Funktionseinschränkung der Lunge aber nicht gesondert berücksichtigt.
Nach Widerspruch wurde dann erklärt: "...Eine relevante Einschränkung der Atmungsfunktion ist entsprechend den ebenfalls normalen statischen und dynamischen Werten der Lungenfunktion nicht zusätzlich zu berücksichtigen"
Bei mir sind zwar die in der Spirometrie gemessenen Lungenvolumina und Atemstromstärken alle weitestgehend im Normbereich, aber die Diffusionsstörung ist eben das, was mich im Alltag (wenn ich nicht gerade in Ruhe bin) einschränkt und unter Belastung bemerkbar wird.
Wie sieht es da bei Euch aus; gibt est da ähnliche Fälle mit anderem Ergebnis im Bescheid???
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_______________ Gruß
OLE
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