Hallo,
Unter dem nachfolgenden Link kann man noch einmal die aktuellen Regelungen für Freifahrten in Nahverkehrszügen nachlesen:
Neuregelung unentgeldliche Beförderung
Die neuen Regelungen gelten nur für DB-Nahverkehrszüge und Züge des Schienenpersonennahverkehrs anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen. Der Fernverkehr ist davon nicht betroffen, d.h. der Behinderte muß für Fahrten im Fernverkehr weiterhin zahlen. Soviel einfacher ist es damit auch nicht geworden. Man muß noch immer aufpassen, ob es sich nicht um ein Verkehrsmittel des Fernverkehrs oder des Ausflugsverkehrs handelt.
Dazu noch folgende Hinweise:
Behinderte Menschen, die zusätzlich in Besitz eines Streckenverzeichnisses sind, können auf den dort eingetragenen Strecken ab dem 1. September 2011 D-Züge nicht mehr kostenfrei nutzen.
Die Regelungen zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson / eines Begleithundes nach dem SGB IX beziehungsweise zur kostenfreien Platzreservierung sind davon nicht betroffen und ändern sich nicht.
Liebe Grüße
Joachim
_______________ multa cadunt inter calicem supremaque labra (Marcus Porcius Cato Censorius)
‘Zwischen Becher und Mund geht vieles zugrund’
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Jo@chim am 13 Sep, 2011 18:33 08.
|