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Sarkoidose Forum » Sozialrecht & Versicherungen » Neuregelung bei Freifahrten für Schwerbehinderte 1 Bewertungen - Durchschnitt: 5.00 1 Bewertungen - Durchschnitt: 5.00 1 Bewertungen - Durchschnitt: 5.00 1 Bewertungen - Durchschnitt: 5.00 1 Bewertungen - Durchschnitt: 5.00 » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Jo@chim Jo@chim ist männlich   Zeige Jo@chim auf Karte
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Dabei seit: 27 Jul, 2011

Lampe Neuregelung bei Freifahrten für Schwerbehinderte Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

Ab 1. September 2011 ändern sich einige Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte.

Die am meistens auffallende Neuregelung dürfte der Wegfall des Streckenverzeichnisses sein. Ab 1. September 2011 dürfen alle Inhaber des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweises alle Nahverkehrszüge unabhängig von 50 km-Grenze um den Wohnort benutzen.

Barrierefreies Reisen mit Handicap

Liebe Grüße
Joachim


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multa cadunt inter calicem supremaque labra (Marcus Porcius Cato Censorius)
Zwischen Becher und Mund geht vieles zugrund

24 Aug, 2011 07:44 49 Jo@chim ist offline Homepage von Jo@chim Beiträge von Jo@chim suchen Nehmen Sie Jo@chim in Ihre Freundesliste auf
Unikum Unikum ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 06 Aug, 2011

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na das ist doch mal was, war kompliziert genug


29 Aug, 2011 09:48 18 Unikum ist offline Email an Unikum senden Homepage von Unikum Beiträge von Unikum suchen Nehmen Sie Unikum in Ihre Freundesliste auf
Jo@chim Jo@chim ist männlich   Zeige Jo@chim auf Karte
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Dabei seit: 27 Jul, 2011

Daumen hoch! Die Neuregelung der unentgeltlichen Beförderung ab 1. September 2011 Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

Unter dem nachfolgenden Link kann man noch einmal die aktuellen Regelungen für Freifahrten in Nahverkehrszügen nachlesen:

Neuregelung unentgeldliche Beförderung

Die neuen Regelungen gelten nur für DB-Nahverkehrszüge und Züge des Schienenpersonennahverkehrs anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen. Der Fernverkehr ist davon nicht betroffen, d.h. der Behinderte muß für Fahrten im Fernverkehr weiterhin zahlen. Soviel einfacher ist es damit auch nicht geworden. Man muß noch immer aufpassen, ob es sich nicht um ein Verkehrsmittel des Fernverkehrs oder des Ausflugsverkehrs handelt.

Dazu noch folgende Hinweise:

Behinderte Menschen, die zusätzlich in Besitz eines Streckenverzeichnisses sind, können auf den dort eingetragenen Strecken ab dem 1. September 2011 D-Züge nicht mehr kostenfrei nutzen.

Die Regelungen zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson / eines Begleithundes nach dem SGB IX beziehungsweise zur kostenfreien Platzreservierung sind davon nicht betroffen und ändern sich nicht.

Liebe Grüße
Joachim


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Zwischen Becher und Mund geht vieles zugrund

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Jo@chim am 13 Sep, 2011 18:33 08.

13 Sep, 2011 18:29 28 Jo@chim ist offline Homepage von Jo@chim Beiträge von Jo@chim suchen Nehmen Sie Jo@chim in Ihre Freundesliste auf
 
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