Hallo Alexa66,
Zitat: |
Original von Alexa66
Mal ne Frage: bin aktuell bis Montag nächster Woche wegen totaler Erschöpfung krank geschrieben. Vermute stark, die AU wird verlängert.
Ich gehe aber gerne raus, an die Luft, besuche gern3 Weihnachtsmärkte, gehe dennoch einkaufen etc....ist das arbeitsrechtlich okay? |
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die exakte Rechtslage kenne ich nicht, würde aber aus meinem Verständnist des Begriffs "Arbeitsunfähigkeit" folgendes ableiten:
- Arbeitsunfähigkeit bedeutet ja nicht zwangsweise eine generelle Handlungsunfähigkeit!
- ich denke, dass all das "nicht okay" wäre, was einer Genesung generell im Wege stehen würde.
- Die Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit können ja vielfältig sein - daher sind logischerweise ja auch viele andere Dinge (die trotz derGründe der Arbeitslosigkeit durchaus uneingeschränkt und ohne gesundheitliche Nachteile machbar sind...) möglich - man hat ja mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keinen Hausarrest erhalten
- natürlich kann es keine pauschale Liste der "erlaubten Tätigkeiten" während einmer Arbeitsunfähigkeit heben, da dies ja ganz klar von der Art der Erkrankung abhängig ist...
...wenn Du also z.B. mit hohem Fieber vom Arzt Bettruhe verordnet bekommen hast, dann ist Einkaufen gehen oder Spazieren sicher nicht OK ...ist man z.B. wegen Burnout arbeitsunfähig, dann wird dies aber sicher absolut OK sein.
...hat man sich das Handgelenk gebrochen und ist deshalb nicht in der Lage seinen Job zu machen, so spricht bestimmt nichts dagegen, Weihnachtsmärkte zu besuchen (wenn man schön das Pfötchen stillhält dabei... ) usw. ...
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_______________ Gruß
OLE
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