Hallo, ich habe jetzt meinen Reha-Antrag fertig und überlege, ob ich noch ein Schreiben beifüge mit einer Begründung warum ich die Reha möchte ( geht ja aber eigentlich aus den Unterlagen hervor) und ob ich einen konkreten Klinikwunsch nennen soll... Beim letzten mal habe ich nichts dazu angegeben und bin in Todtmoos gelandet, wo ich auch sehr zufrieden war. Was würdet ihr tun? Kann ich eine vorgeschlagene Klinik eigentlich auch ablehnen? LG Christine
_______________Das ist so selten, das haben Sie nicht...
Christine, selbstverständlich kannst du einen bestimmten Klinikwunsch angeben, vor allen Dingen aber dann, wenn du schon gute Erfahrungen dort gemacht hast. Auch ablehnen darf man ein Haus, wenn man einen Grund dafür hat. Ich würde z. B. eine Klinik in den Bergen ablehnen, da ich Bergluft usw. nicht vertrage und auch eigentlich die Berge nicht mag. Ein Aufenthalt würde mich deshalb nur Stress bedeuten und das ist nicht förderlich.
... Ich überlege, ob ich überhaupt eine Klinik angeben soll, oder es mal darauf ankommen lasse... LG Christine
Guten Abend Christine, generell räumt § 40 Abs. 3 S. 1 SGB V dem Rehabilitationsträger zwar hinsichtlich der Leistungserbringung bei der von Dir benannten Rehabilitationsmaßnahme Ermessen ein; er bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach § 40 Abs. 1 und Abs. 2 SGB V sowie die Reha-einrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. Nach § 9 Abs. 1 SGB IX hat der Rehabilitationsträger den berechtigten Wünschen des Versicherten Rechnung zu tragen und insbesondere auch die Lebenssituation, das Alter und sonstige Bedürfnisse des Leistungsberechtigten zu berücksichtigen. Berechtigte Wünsche bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung können jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn die gewünschte Einrichtung als Rehabilitationseinrichtung zugelassen ist. Deinem Wunsch auf Aufnahme in diese Einrichtung sollte der Rehabilationsträger dann nachkommen, wenn z.B. Dein Krankheitszustand mit dem daraus resultierenden Krankheitsbild gerade mit dem Therapieansatz in der Einrichtung Deiner Wahl erfolgversprechend angewendet wird. Das dies der Fall wäre, ließe sich durch Stellungnahmen Deiner behandelnden Ärzte belegen. Der Wunsch auf die Auswahl einer Rehabilitationsstätte wäre immer als berechtigt zu berücksichtigen, wenn dieser sich im Rahmen des Leistungsrechtes des Reha-trägers bewegt. Ist die gewünschte Reha-einrichtung daher medizinisch geeignet und entspricht die Auswahl den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, so hat der Rehabilitationsträger den Wunsch im Rahmen seines Ermessens zu berücksichtigen (§ 9 SGB IX). Viel Erfolg, success
_______________Erfolg ist die Fähigkeit, Probleme zu lösen.
Hallo, Völlig unerwartet habe ich tatsächlich heute schon meinen Bescheid bekommen, dass meine Reha genehmigt ist und ich ca. kW1 nach Utersum auf Föhr komme. Ich bin noch völlig platt, dass das soooo schnell gegangen ist. Wer war denn schon mal dort und kann berichten? Weiß jemand wann die Anreisetage sind? Ich habe jetzt sowohl Dienstag als auch Mittwoch gefunden... LG Christine
Hallo Christine, ich war in diesem Jahr in Utersum zur Reha. Ich fand es klasse dort - so wie alle, mit denen ich dort gesprochen habe. Die Lage direkt am Meer (weniger Meter zum Strand), die Ruhe, die Nordseeluft und das große Anwendungsspektrum (z.b. Yoga am Strand) haben mich gut erholt nach Hause fahren lassen. Anreisetage sind tatsächlich Dienstag UND Mittwoch. Ich wünsche dir eine erfolgreiche Reha Speedy
Ich war im vergangenen Jahr im Mai in der Rehaklinik Utersum. Im großen und ganzen war ich ganz zufrieden. Die Klinik liegt toll, direkt am Strand, die Insel ist schön. Ich habe auf eigenen Wunsch nicht so viele Anwendungen gehabt, habe aber dafür die tolle Nordseeluft genossen und jeden Tag die Insel mit meinem Fahrrad "unsicher" gemacht.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Waltraud am 05 Dec, 2013 23:19 46.
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